Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. in allen Fächern mindestens Note 4
2. höchstens zweimal Note 5, dann aber notwendig:
Ausgleich:
--> jede Note 5 durch je eine Note 3 in je einem anderen Fach der gleichen Fächergruppe
--> dabei muss in einem der Fächer Deutsch oder Mathe mindestens die Note 4 erreicht werden
--> Leistungen, die im B-Kurs erreicht wurden, werden entsprechend § 55 Absatz 5 der SekI-V, in A-Kurs-Leistungen umgerechnet
Fachoberschulreife (Realschulabschluss)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:1. mindestens zwei B-Kurse mit Note 4
2. in den A-Kursen mindestens Note 3
3. in zwei weiteren Fächern mindestens Note 3
4. in anderen Fächern Ø 4,0 / keine 6, max. 2 x 5
Ausgleich (nur wenn einer der folgenden Fälle eintritt):
Note 5 im B-Kurs | --> mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder --> in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1 |
Note 4 im A-Kurs | --> mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder --> in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1 |
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („FOR Gym“)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. mindestens drei B-Kurse mit Note 3
2. im A-Kurs mindestens Note 2
3. in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2
4. in anderen Fächern Ø 3,0 / keine 6, max. 1 x 5
Ausgleich (nur wenn einer der beiden Fälle eintritt)
Note 4 im B-Kurs | --> mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder --> in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1 |
Note 3 im A-Kurs | --> mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder --> in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1 |
Genaue Informationen unter: Sek I - Verordnung im MBJS (§ 57 Abschlüsse im integrativen System)