Oberschule Brandenburg Nord

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Leistungsbewertung

Zur Leistungsbewertung und Zensierung hat jede Fachkonferenz konkrete Bewertungsmaßstäbe festgelegt, die sich an den schulinternen Rahmenlehrplänen orientieren und die offiziellen Kriterien ergänzen.

In der Jahrgangsstufe 7 wird eine Qualifikationsfeststellung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch durchgeführt und mit interessierten Grundschulen ausgewertet.

In der Jahrgangsstufe 8 werden in Deutsch, Englisch und Mathematik zentrale Vergleichsarbeiten geschrieben.

In der Jahrgangsstufe 9 bildet die Anfertigung einer Leistungsmappe, eines Portfolios etc. einen Schwerpunkt in der Bewertung.

In der Jahrgangsstufe 10 erfolgt die Prüfung am Ende des Schuljahres.


Nach den Festlegungen der Sekundarstufe I - Verordnung sind folgende Prozentränge für die Zensierung festgelegt:

Note 1 - 96%, Note 2 - 80%, Note 3 - 60%, Note 4 - 45%, Note 5 - 16%, Note 6 - >16%



Konzept zur Leistungsbewertung der Oberschule Brandenburg Nord

Diese Konzeption ist das Ergebnis einer breiten Diskussion in allen Fachkonferenzen der Oberschule Brandenburg Nord.

Folgende Grundsätze wurden beschlossen:

  1. Grundlage der Konzeption bildet die VV-Leistungsbewertung vom 21.07.2011, zuletzt geändert am 26.02.2013.

  2. Jede Fachkonferenz legt die Wertigkeit der schriftlichen Arbeiten und schriftlichen Lernerfolgskontrollen gemäß o.g. VV-LB fest und fügt sie dieser Konzeption als Anlage bei.
    Ab dem Schuljahr 2009/10 haben die Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und im Wahlpflichtfach I eine Wertigkeit von 50%. Änderungen sind durch Fachkonferenzbeschlüsse bei der Schulleitung anzuzeigen.

  3. Alle unter Abschnitt 2, Nummern 8 bis 12 der VV-LB genannten Formen der Leistungsbewertung sind anzuwenden und zu bewerten.
    Die Festlegeung der Halb- bzw. Endjahresnoten obliegt den Fachlehrern/Fachlehrerinnen. Dabei sind in den Fächern mit einer bzw. zwei Wochenstunden mindestens zwei Noten je Halbjahr zu erteilen.

  4. Alle gelehrten Rahmenplaninhalte sind zu bewerten, wobei schriftliche Lernerfolgskontrollen und die Bewertung der mündlichen Leistungen angemessen zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Festlegungen treffen die Fachkonferenzen.

  5. Schriftliche Arbeiten sind gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen, bei ungerader Anzahl sollte im ersten Halbjahr eine Arbeit mehr geschrieben werden als im zweiten.

  6. Zur Sicherung der Transparenz für alle SchülerInnen und Eltern sind die Grundsätze in jeder Elternversammlung zu Beginn des Schuljahres durch die KlassenleiterInnen zu erläutern. Bei Nachfragen zu speziellen Regelungen werden die Eltern bzw. Schüler an die Fachlehrer bzw. Fachkonferenzleiter verwiesen. Alle SchülerInnen sind fortlaufend über die Wertigkeit der zu erbringenden Leistungen durch die Fachlehrer zu informieren.

  7. Bei Leistungsverweigerungen gilt der Abschnitt1, Nr. 7 der VV-LB ohne Ergänzungen.

  8. Diese Grundsätze werden auf der Hompage der Oberschule Brandenburg Nord veröffentlicht und sind jährlich oder bei Änderungen der VV-LB durch die Lehrerkonferenz zu überprüfen.

 

aktualisiert am 03.05.2017

 

 


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14770 Brandenburg

Tel. 03381 302234

Fax 03381 303870

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